UWG-Antrag zur Ratssitzung am 25.03.2019

Qualitätssicherung und -steigerung der OGS

An den
Bürgermeister
der Stadt Meinerzhagen
Antrag der UWG – Fraktion an den
Rat der Stadt Meinerzhagen
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Jan,
wir beziehen uns auf die Anträge von SPD und CDU zum Thema „OGS“ und legen einen eigenen Antrag vor, der aber durchaus –insbesondere mit dem Antrag der CDU- in dem eine „Ausschreibung“ vorgeschlagen wird, verbunden werden kann. Der SPD-Antrag gibt im Wesentlichen die Erlasslage wieder.
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung möge prüfen, ob die Elternbeiträge nicht bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 an die Stadt Meinerzhagen gezahlt werden können. Dieser Schritt würde zur Transparenz beitragen.
2. Der Fachausschuss sollte sich von den Schulleiterinnen üb er die jeweilige OGS berichten lassen. Hier ist insbesondere zu eruieren, ob der jeweilige aktuelle OGS-Betrieb zu den Schulentwicklungskonzepten passt, die Zufriedenheit von Schulleitungen und Lehrpersonal mit der OGS sowie die Zufriedenheit von Eltern und Schülern und Schülerinnen.
3. Der Fachausschuss legt Mindeststandards fest, die sich in den OGS-Konzepten wiederfinden müssen, wie zum Beispiel Sprachförderung bei Zweisprachigkeit,, Inklusion bei behindertem Kind, Einbindung von örtlichen Vereinen, zuverlässige Ferienbetreuung, gegebenenfalls Öffnung der OGS während der Ferienzeit für Kinder, die die OGS nicht regelmäßig besuchen oder für einzelne Angebote; zudem eine Übersicht über die Fachkraftquote und Raumstandards.
4. Anhand der festgelegten Standards können –möglicherweise- vorhandene Konzepte fortgeschrieben werden, Diese pädagogischen Konzepte sind dann mit der Verwaltung der Stadt Meinerzhagen, der Schulaufsicht und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen.
5. Die Stadt Meinerzhagen entwickelt zugleich ein Konzept, wie sie die Leistung künftig steuern und die Qualität sicherstellen will ( zum Beispiel regelmäßige Qualitätszirkel, Anforderungen an die Qualifizierung der OGS-Mitarbeiter/innen, Fortbildungen etc.). Dies beinhaltet zudem, ob noch Investitionen für die sächliche Ausstattung erforderlich sind und bezieht die Ausgestaltung der Beitragssätze ein.
6. Erst wenn die pädagogischen Konzepte vorhanden sind und deutlich ist, wie die Leistung künftig gesteuert werden soll, kann ein Interessenbekundungsverfahren oder eine Erkundung der Trägerlandschaft durchgeführt werden. Erst dann erfolgt die Ausschreibung.
Raimo Benger
Fraktionsvorsitzender