Absetzung der Anträge im Rat

Absetzung der Anträge war rechtswidrig!

„Die Absetzung der Anträge der UWG und anderer Fraktionen anlässlich der letzten Ratssitzung war rechtswidrig“ so UWG – Fraktionsvorsitzender Raimo Benger.

Was war passiert? In der letzten Ratssitzung wurden mehrere Anträge, die von den Grünen, der SPD und der UWG gestellt wurden, nach einem Geschäftsordnungsantrag von CDU und FDP ohne Aussprache zu den gestellten Anträgen selbst von der Tagesordnung abgesetzt. Nur zum Geschäftsordnungsantrag von CDU und SPD wurde vom Bürgermeister jeweils ein Wortbeitrag pro Fraktion zugelassen. Begründet wurde dies damit, dass man aufgrund der „Corona-Situation“ die Sitzung nicht unnötig verlängern wolle. Unter den Anträgen befanden sich jedoch zwei, die gerade die aktuelle (Corona)-Situation betrafen, wie die Beschaffung von Belüftungsanlagen für Schulklassen aber auch ein Antrag, der sich auf Familien mit behinderten Kindern bezog, die nicht in dauerhafter Betreuung sind, und die gerade in der aktuellen Situation keine Beschäftigungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten haben. Hier ging es um die Frage, wie man diesen Familien helfen kann.

Raimo Benger, der von vornherein Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns hatte, hat selbst die Rechtsprechung recherchiert und sich zudem mit  einer auf öffentliches Recht spezialisierten Kanzlei kurzgeschlossen.

Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein – Westfalen (Aktenzeichen 15 A 951/87) „darf es Fraktionen nicht verwehrt werden, ihre Vorschläge vor einer etwaigen Entscheidung über deren Absetzung von der Tagesordnung in angemessenem Umfang mündlich zu erläutern“. Das Gericht betont, dass das Initiativrecht von Fraktionen sich nicht in einer Formalie ohne inneren Sinn erschöpfen darf; es diene gerade dem Minderheitenschutz und solle gewährleisten, dass die politischen Vorstellungen auch der kleinen Fraktionen vor den Rat gebracht werden können. Anderseits wäre die Ratsmehrheit in der Lage , ohne jegliche Auseinandersetzung mit dem von der Minderheit gestellten Antrag zur weiteren Tagesordnung überzugehen. Eben das soll verhindert werden.

„Ein Vortrag wurde vom Bürgermeister lediglich zum Geschäftsordnungsantrag von CDU und FDP zugelassen, nicht aber zu den Anträgen selbst“, so Raimo Benger, „weshalb dieses Verhalten rechtlich nicht in Ordnung ist.“

„Hätte man seitens CDU und FDP nicht versucht, die Muskeln spielen zu lassen sondern im Gespräch vor der Ratssitzung vorgeschlagen, Anträge gemeinsam zu verschieben, so hätten wir einer Verschiebung auf die nächste Ratssitzung, bis auf die zwei genannten dringlichen und gerade die konkrete „Corona – Situation“ betreffenden Anträge, gewiss zugestimmt“, so Raimo Benger weiter.

„Jetzt werden wir weitere Schritte gemeinsam mit den anderen betroffenen Fraktionen prüfen, um insbesondere vorzubeugen, dass sich ein solches Verhalten noch einmal wiederholt, so der UWG – Fraktionsvorsitzende.