Ratsantrag der UWG zum Radverkehrswegekonzept

Folgender Antrag geht am 13.02.2017 an die Meinerzhagener Verwaltung:

Hiermit beantragen wir, den unten stehenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 20.02.2017 zu setzen. Falls vor der Ratssitzung noch zu einer Sitzung des Ausschusses für Planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt eingeladen wird, beantragen wir, den Antrag ebenfalls auf die Tagesordnung dieser Sitzung zu setzen.

Antrag

Der Rat der Stadt Meinerzhagen möge die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für Meinerzhagen nach ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010)  beschließen.

Begründung

  1. Ausgangslage und Nutzen

 

Die Nutzung des Fahrrades für den Alltagsverkehr war bisher in Städten mit geringen Steigungen verbreitet. In anderen Gegenden wurde das Rad als Alltagsverkehrsmittel nur von jüngeren oder besonders sportlichen Menschen genutzt. Mittlerweile hat aber die Entwicklung und Verbreitung von Pedelecs und E-Bikes dazu geführt, dass das Rad von breiteren Bevölkerungsgruppen, auch in Städten mit einer Topographie wie sie Meinerzhagen aufweist, genutzt werden kann. Ein Anstieg des Radverkehrs ist in den letzten Jahren auch in Meinerzhagen zu erkennen. Die Infrastruktur ist aber nicht dafür ausgelegt, eine größere Zahl Radfahrer aufzunehmen und diesen die Gewissheit zu vermitteln, sicher und zügig ans Ziel zu kommen.

 

Die verstärkte Nutzung des Fahrrades für den Alltagsverkehr auf sicheren Wegen, wirkt sich aber positiv auf den Einzelnen, die Gesellschaft, die Attraktivität der Stadt, den lokalen Einzelhandel und den Radtourismus aus. Der Einzelne tut etwas für seine Gesundheit. Die Verlagerung vom Kfz auf den Radverkehr reduziert die Lärm- und Umweltbelastung (CO2 Feinstaub, …). Eine für den Alltagsverkehr fahrradfreundliche Stadt wäre ein Alleinstellungsmerkmal in unserer Region. Besorgungen, die mit dem Fahrrad erledigt werden, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Ort und nicht in den Nachbargemeinden getätigt. Radtouristen, die auf regionalen oder überregionalen Strecken unterwegs sind, werden ihre Rast eher in einer fahrradfreundlichen Stadt einlegen, in der sie die Gastronomie auch sicher erreichen.

 

Grundbedingung dafür diesen Nutzen für Meinerzhagen zu erreichen ist aber, dass die wichtigsten Ziele wie die Wohngebiete und Stadtteile, die Einzelhandelszentren, die Schulen und Kindergärten, die Sportstätten, die Gewerbezentren und auch die Nachbarstädte und Gemeinden sicher, zügig und mit geringer Kraftanstrengung erreicht werden können.

 

Zügig erreichbar sind Ziele, wenn Verbindungen genutzt werden die Start- und Endpunkt möglichst direkt verbinden. Auf diesen ist die Sicherheit für die Radfahrer heute aber sehr bedenklich. Dies gilt insbesondere für die stark befahrenen Straßen B54/ Oststraße, L323/ Derschlagerstraße/ Volmestraße und L528/ Bahnhofstraße/ Weststraße. Auf der Oststraße ist dabei selbst das zügige Fortkommen nicht gegeben, weil die Grüne Welle nicht auf Radfahrer abgestimmt ist, und diese sich an jeder Ampel hinter den wartenden Kfz anstellen müssen.

Die Nutzung von Nebenstrecken kann sicherer sein, ist aber mit Umwegen und/oder Steigungen verbunden, so dass die meisten Ausweichstrecken, für den Alltagsverkehr nicht geeignet sind. Aber auch bei Nutzung von Nebenstrecken, sind viele Ziele nicht ohne gefahrenträchtige Streckenabschnitte zu erreichen.

 

Die o.g. Grundbedingung, dass die wichtigsten Ziele sicher, zügig und mit geringer Kraftanstrengung erreicht werden können, ist in Meinerzhagen demnach nicht erfüllt.

 

In der Vergangenheit wurden einige Radwege erstellt:

  • An der Südumgehung: Dieser Radweg war Bedingung für die Förderung der Umgehungsstraße, kann jetzt aber sinnvoll in ein Netz eingebunden werden.
  • Ein Teilstück an der B54 (Bereich Lidl). Dieser Weg kommt für Radfahrer aus dem Nichts und endet auch dort. Dieser Weg ist voraussichtlich so nicht sinnvoll zu integrieren.
  • Der neue Bürgerradweg, der die Ortsteile Hösinghausen und Valbert verbindet. Dieser Weg verbindet zwei Ortsteile kann so ein Teil eines Netzes bilden.

 

Weitere Radwege sind in Planung oder Bau:

  • Entlang der B54 bis nach Schalksmühle: Dieser Radweg wird einen der gefährlichsten Streckenabschnitte für Radfahrer auf Meinerzhagener Stadtgebiet sichern.
  • Die Verbindung zwischen Windebruch und Hunswinkel: auch hier werden Ortsteile sinnvoll verbunden. Nach aktueller Planung wird der Weg aber nicht geschlossen sein, was unter Sicherheitsaspekten kritisch zu sehen ist.
  • Die Strecke vom Bahnhof bis zur B54: Die unter touristischen Gesichtspunkten geplante Strecke ist sinnvoll in ein Netz einzubinden. Ob alle Bereiche allerdings alltagstauglich ist, hängt von der Gestaltung der Knotenpunkte ab. Durch eine geringfügige Verlängerung z.B. über Schutzstreifen bis zur Einmündung „Auf dem Bamberg“ wäre eine Anbindung des Gymnasiums an die Innenstadt bereits erreicht.

 

Neben diesen Strecken für Radfahrer gibt es eine Beschilderung für den (regionalen) Radverkehr, die Radfahrer aber teilweise auf ungeeignete Strecken schickt. So werden Radfahrer über die Bergstraße und den Löherweg geschickt, und damit auf Streckenabschnitte, die im Stadtgebiet wohl die größte Steigung aufweisen. Radfahrer nach Herscheid, werden über Willertshagen und die Grundlose geschickt, und müssen da u.U. feststellen, dass sie sich für den falschen Typ Fahrrad entschieden haben.

 

Es gibt für den Radverkehr in Meinerzhagen allenfalls Teillösungen, ein umfassendes Konzept fehlt.

 

Der Rat der Stadt Meinerzhagen hat am 23.05.2016 einem Antrag der SPD Fraktion zugestimmt. Mit diesem Antrag wurde der Bürgermeister gebeten, die Erweiterung des Radwegenetzes zu prüfen. In der Begründung werden Beispiele für Radwege aufgeführt, die einen touristischen Schwerpunkt haben, die aber auch in ein Radverkehrskonzept eingebunden und vom Alltagsradverkehr genutzt werden könnten. Dieser Antrag weist in die richtige Richtung, weshalb er auch die Unterstützung der UWG Fraktion fand. Zu einem umfassenden Radverkehrskonzept führt dieser Antrag aber nicht.

 

  1. Radverkehrskonzept nach ERA

 

Um zu einer geeigneten Fahrradinfrastruktur zu gelangen, ist ein Radverkehrskonzept notwendig. Die Richtlinie ERA 2010 von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV), liefert einen sehr guten Leitfaden für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die ERA 2010 mit Erlass vom 10.06.2011 für die Bundes- und Landstraßen eingeführt und den Kommunen zur Anwendung empfohlen.

 

Die für den vorliegenden Antrag wichtigen Eckpunkte der ERA 2010 werden im Folgenden kurz dargestellt. Weiterführende Informationen liefert die Richtlinie selbst.

Für ein Radverkehrskonzept nach ERA 2010 (Kapitel 1) sind die Quellen und Ziele zu definieren, die durch ein Netz verbunden werden sollen. Ziele und Quellen sind beispielsweise Wohngebiete, Zentren der Nahversorgung, Schulen, Gewerbezentren und auch Nachbarkommunen. Nach einer Bestandsanalyse ist das Netzkonzept zu erstellen, in welchem u.a. den einzelnen Verbindungen konkrete Straßen zugeordnet werden. Dazu wie  die einzelnen Verbindungen ausgestaltet werden können, bietet die ERA 2010 Entscheidungshilfen (Kapitel 3). Abhängig von den Randbedingungen kann der Radverkehr beispielsweise über die Fahrbahn, über Schutzstreifen, über Radfahrstreifen, über Radwege und Zweirichtungsradwege oder gemeinsam mit den Fußgängern geführt werden.

Für die Auswahl der Streckenführung und der Führungsform (Schutzstreifen, Radweg, …) sind auf der einen Seite Sicherheitsaspekte und auf der anderen Seite die Qualität des Verkehrsablaufes im Radverkehr (ERA 2010, Seite 15)  zu berücksichtigen. Hierunter fallen beispielsweise die Aspekte:

  • Minimierung des Kraftaufwandes durch Minimierung von Umwegen und Vermeidung von Steigungen:
  • Minimierung von Zeitverlusten durch optimierte Gestaltung von Knotenpunkten.

 

Aus dem Netzkonzept ist eine Handlungskonzept abzuleiten, welches einen Maßnahmenplan mit Prioritäten und Realisierungshorizonten enthält.

In das Gesamtkonzept sind u.a. auch der ruhende Verkehr und Wegweisungskonzepte zu integrieren. Bereits bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes ist die Öffentlichkeit zu beteiligen, um Ideen und Anregungen aus den Alltagserfahrungen der Bevölkerung zu nutzen (ERA 2010, Seite 12).

 

Für die Erstellung eines solchen Radverkehrskonzeptes stehen Förderprogramme zur Verfügung. Beispielsweise sind Klimaschutzteilprojekte wie klimafreundliche Mobilität in Kommunen nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit förderfähig.

 

Raimo Benger

Fraktionsvorsitzender