Antrag auf Aussetzung des Vollzuges der Satzung der Straßenausbaubeiträge

Hier der Wortlaut unseres Antrags auf Aussetzung des Vollzuges der Satzung der Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Jan,

wir bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:

Antrag

 

  1. Die Fraktion der Unabhängigen Wählergemeinschaft Meinerzhagen (UWG) beantragt die Aussetzung des Vollzugs der Satzung über die Erhebung von Straßenausbau- beiträge nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Meinerzhagen bis zu einer Entscheidung des Landtages NRW sowie

 

  1. einen Ratsbeschluss herbeizuführen, mit dem der Rat der Stadt Meinerzhagen – ähnlich anderen Kommunen in NRW – den nordrhein-westfälischen Landtag zur Abschaffung der Straßenausbaugebühren in NRW auffordert.

 

Begründung

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen besteht in Meinerzhagen aufgrund der entsprechenden Satzung vom 14. November 1985 in der Fassung vom 1. Januar 1992.

Nach § 2 dieser Satzung wird die Beitragsfähigkeit für die Anwohner festgelegt.

Beispielhaft seien hier die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung der Fahrbahn mit Unterbau und Decke sowie für notwendige Erhöhungen und Vertiefungen sowie die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Rinnen und Randsteinen, Rad- und Gehwegen, Beleuchtungseinrichtungen und Parkflächen genannt (zum Näheren § 2 der Satzung).

Diese zusätzlichen Straßenausbaubeiträge stellen für die Bürgerinnen und Bürger eine hohe Belastung dar, die im Einzelfall existenzbedrohend sein kann. Fünfstellige Beträge werden häufig umgehend fällig.

Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem Bürger derartige Straßenausbaubeiträge bezahlen müssen.

Selbst in Deutschland ist die Regelung nicht mehr einheitlich. In Bayern z. B. wurde Mitte Juni die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf Initiative der Freien Wähler mit den Stimmen der CSU beschlossen. In weiteren Bundesländern wurden die Gebühren ebenfalls abgeschafft bzw. sind Volksinitiativen auf dem Wege. Thüringen hat gerade beschlossen, die Beiträge 2019 abzuschaffen.

Auch in Nordrhein-Westfalen wächst der Wunsch nach Abschaffung dieser Abgabe.

Hier wird zurzeit landesweit eine Petition gegen die Straßenausbaubeiträge, initiiert durch die Freien Wähler, durchgeführt.

Der Bund der Steuerzahler NRW fordert die Abschaffung ebenfalls und hat gerade ebenfalls eine Petition auf den Weg gebracht.

Als Gründe für die Abschaffung werden genannt:

  • Der „wirtschaftliche Vorteil“, den die Grundstückseigentümer durch den Straßenbau haben, ist nicht wirklich messbar;
  • die Straßenbaubeiträge nehmen keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer;
  • sie variieren von Kommune zu Kommune, je nachdem, welchen Verteilungsmaßstab die Straßenbaubeitragssatzungen vorsehen;
  • die Kommunen erneuern oftmals aufwändig, wenn die notwendigen Maßnahmen beitragsfähig werden.

Auch die CDU Mittelstandsvereinigung hat sich in einer Delegiertenversammlung gegen die Gebühren ausgesprochen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst, CDU, wird dazu wie folgt zitiert:
„Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation durch das Land würde die Bürgerinnen und Bürger entlasten und ein Investitionshemmnis bei der kommunalen Infrastruktur beseitigen.“

In diversen Städten NRWs hat die SPD sich ebenfalls gegen die Gebühren ausgesprochen.

Auf der Homepage der SPD Voerde heißt es etwa, dass die SPD die Landesregierung auffordert, die Straßenausbaubeiträge in ihrer jetzigen Form abzuschaffen.

Es herrsche eine Ungerechtigkeit zwischen den einzelnen Bundesländern. Die Einnahmeausfälle müssen, so die SPD, mit zweckgebundenen Zuweisungen des Landes NRW an die Kommunen kompensiert werden. Es sei keine Lösung, diese Kosten dem kommunalen Haushalt „aufzubrummen“!

Ähnlich äußert sich die SPD in Marsberg.

Laut Westfalenpost „hat die SPD einen Vorstoß beschlossen, nach dem eine Resolution an die Landesregierung erfolgen soll.

Nach Ansicht der SPD, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bernd Sieren, führe „die Art und Weise, wie Anlegerbeiträge nach geltendem Recht erhoben werden (müssen), regelmäßig zu Ungerechtigkeiten.“

Herfords Bürgermeister hat sich zudem dafür ausgesprochen, die Beiträge auszusetzen.

Aus alledem ergibt sich die Begründung für obigen Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Raimo Benger